Corona: Rundschreiben des Fischereiverband Oberbayern
von Adi Fastner
Rundschreiben des Fischereiverband Oberbayern e.V.
mit der Bitte um Beachtung!
Gültig ab 16.12.2020 bis mind. 10.01.2021
An das Präsidium, die Bezirksverbände und die Mitarbeiter des LFV Bayern. Die Bezirksverbände werden gebeten, die Mitglieder zeitnah zu informieren.
Die Ausübung der Angelfischerei ist grundsätzlich weiterhin unter den geltenden Kontaktbeschränkungen möglich (max. 2 Hausstände – bis 5 Personen).
In der Zeit von 21:00 bis 05:00 Uhr herrscht in ganz Bayern Ausgangssperre. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung ist in dieser Zeit nur in begründeten Fällen gestattet. Die Angelfischerei zählt hier grundsätzlich nicht dazu. Dies bedeutet, dass während des Lock-downs die Ausübung der privaten Angelfischerei 21:00 bis 05:00 Uhr regelmäßig verboten ist.
Besatzmaßnahmen in Gewässern sind weiterhin unter den bestehenden allgemeinen Kontaktbeschränkungen von max. 2 Hausständen und max. 5 Personen möglich. Also im Zweifel nur Gewässerwart und Lieferant!
Präsenzversammlungen von Vereinen und/oder Vorständen sind nicht gestattet.
Ausgabe von Erlaubnisscheinen 2021 im Rahmen der Kontaktbeschränkungen in einer Art „DriveIn“ / Abholservice ohne weiteren Kontakt oder als Lieferdienst (Postversand). Der LFV Bayern empfiehlt den Vereinen, die Erlaubnisscheine soweit möglich über den Postweg zu verteilen.
Regionale Regelungen bei einer deutlich erhöhten Sieben-Tage-Inzidenz, die restriktiver ausfallen können, sind z beachten.
Wir bitten alle Mitglieder um größtmögliche Zurückhaltung um das Infektionsrisiko zu minimieren und um Augenmaß. Seien sie sich darüber im Klaren, dass Verstöße, die ggf. eine negative Berichterstattung nach sich ziehen könnten, den Ruf er Angelfischerei schädigen und zu weiteren Einschränkungen führen können.
Mit den besten Grüßen
Dr. Sebastian Hanfland
Landesfischereiverband Bayern e.V.
Geschäftsführer