Information zur Fischerprüfung und zum Fischerkurs
von Dr. Erik Bohl
Entsprechend den derzeitigen Corona-Bestimmungen können die staatlichen Fischerprüfungen wieder zumindest in eingeschränkter Form durchgeführt werden. Die Termine sind aber seltener und die jeweilige Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Die Fischerkurse in der bisherigen Form als Präsenzkurse sind aber noch nicht erlaubt. Reine Online-Kurse sind aber in Bayern zur Prüfungsvorbereitung nicht zugelassen.
Angesichts dieser Misere hat die Prüfungsbehörde im Rahmen eines Pilotprojektes eine begrenzte Zahl von sog. „Online-Präsenzkursen“ unter strengen Auflagen und Beschränkungen vorübergehend zugelassen.
Diese Kurse müssen wie folgt gestaltet werden und u. a. folgende Mindestvoraussetzungen (Kernanforderungen) sind zu erfüllen:
- Es muss ein direkter Dialog zwischen dem Referenten und den Teilnehmern möglich sein (Online-Präsenzkurs).
- Der Online-Präsenzkurs muss über Videokonferenz zu bestimmten festgelegen Unterrichtszeiten stattfinden.
- Um die Konzentration der Teilnehmer aufrecht zu halten, sind höchstens 3 Sitzungen pro Tag mit max. 2 Stunden pro Sitzung möglich.
- Die Teilnehmeranzahl ist aufgrund der Übersichtlichkeit auf höchstens 25 Personen begrenzt.
- Die Online-Plattform sowie die Software sind vom Anbieter frei wählbar, jedoch muss vorab mitgeteilt werden, auf welcher Plattform der Kurs angeboten wird.
- Die Teilnahme am Online-Präsenzkurs muss eindeutig, lückenlos und fehlerfrei protokolliert und dokumentiert werden, wie bereits bei den herkömmlichen Präsenzkursen. Die Mindeststundenzahl nach Ausbildungsplan (aktuell 30 Stunden) darf nicht unterschritten werden, mehr ist immer erlaubt.
- Die vorgeschriebenen Praxis-Kurse (Schlachten, Gerätepraxis) müssen aber weiterhin in persönlicher Anwesenheit erfolgen (dies ist derzeit nicht möglich).
Anwesenheitskontrolle
Dem StMELF, der LfL und dem LFV ist es besonders wichtig, dass die Anwesenheit der Kursteilnehmer an den Online-Präsenzkursen dokumentiert und überprüft wird. Hierzu gehört, dass folgende Details bei allen Teilnehmern und Kursanbietern gewährleistet sein müssen:
- Freischaltung der Kamera
- Aktivierung der Tonfreischaltung
- Protokollierung der Anwesenheit von Teilnehmern
- Regelmäßige Kontrolle der Aufmerksamkeit der Teilnehmer
Der Fischerkurs des KFV
Im Kreis der Ausbilder haben wir uns sehr ausführlich beraten und sind zu dem Schluss gekommen, dass wir uns mit unserem Kurs an diesem Pilotprojekt nicht beteiligen.
Unser Unterrichtskonzept beruht seit jeher wesentlich auf dem persönlichen Kontakt und einem direkten Informationsaustausch mit den Teilnehmern mit sehr viel praktischer Demonstration und Übung sowie auf einer insgesamt möglichst flexiblen Gestaltung der Abende. Das kollidiert mit dem, was in der Konferenzschaltung möglich ist.
Auch sind die von der Prüfungsbehörde für die Test-Kurse geforderten technischen Voraussetzungen (PC mit Kamera, Mikrophon) bei vielen unserer Teilnehmer nicht erfüllt, auch fehlt weitgehend die Kenntnis im Umgang mit der entsprechenden Konferenz-Software. Vielfach reicht bei uns im ländlichen Raum auch die Internet-Geschwindigkeit für eine vernünftige Konferenzschaltung mit Einsatz von Lehrmedien kurzerhand nicht aus.
Wir haben deshalb unseren für Herbst 2020 geplanten Kurs abgesagt und bereiten uns darauf vor, unseren nächsten Kurs in der bisherigen Form als Präsenzkurs im Schongauer Märchenwald für den kommenden Herbst ab Oktober abzuhalten. Alle angemeldeten Teilnehmer behalten ihren Platz für diesen neuen Kurs.
Für diejenigen, welche einen Online-Präsenzkurs versuchen wollen und die Voraussetzungen erfüllen, gibt es Angebote u. a. in Starnberg, Landsberg oder München (www.fischerpruefung-online.bayern.de).
Wir wünschen uns sehr, dass sich die Situation in den nächsten Monaten so weit entspannt, dass wir wieder zu einem normalen und entspannten Kursleben zurückkehren können.
Dr. Erik Bohl