Corona: Rundschreiben des Fischereiverband Oberbayern
von Walter Pantel
Rundschreiben des Fischereiverband Oberbayern
Sehr geehrte Mitglieder, Berufsfischer, Teichwirte und Einzelmitglieder,
unsere Gesellschaft erlebt aufgrund des Corona-Virus derzeit unruhige und schwierige Zeiten.
Wir alle werden mit Fragen und Problemen konfrontiert, für die wir noch keinerlei Erfahrungswerte haben.
Diese betreffen nicht nur das private und betriebliche Umfeld, sondern auch uns als Verband, Verein und Mitglied.
Der Fischereiverband Oberbayern e.V. ist auch in diesen kritischen Tagen stets für Sie als Ansprechpartner da. Zwar haben auch wir für unsere Mitarbeiter alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen getroffen und Verantwortung übernommen, dürfen Ihnen jedoch alledem mitteilen, dass unsere Geschäftsstelle immer besetzt ist und Ihnen für
jegliche Fragen rund um Corona, Vorgehensweisen, Hilfen und sonstigen Problemen zur Verfügung steht.
Bitte haben Sie Verständnis wenn auch wir nochmal kurz Rücksprache mit dem Landesverband oder Ministerien halten müssen. Doch wir werden alles tun, um Ihnen in dieser schwierigen Zeit zur Seite zu stehen. Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen senden Sie uns bitte eine Email an:
die wir Ihnen schnellstmöglich beantworten.
Vorab möchten wir Ihnen schon ein paar kleine Hilfestellungen geben, die in den letzten Fragen aufgetaucht sind:
Angelfischerei:
Wie Sie vielleicht bereits aus den sozialen Medien oder unserer Internetseite entnehmen konnten, haben sich am Freitag nach Verkündigung der Ausgangsbeschränkungen hitzige Debatten ergeben, ob die Ausübung der Angelfischerei weiterhinmöglich ist. Wir haben uns zusammen mit dem Landesfischereiverband Bayern schnellstmöglich mit den zuständigenMinisterien in Verbindung gesetzt und folgende Antwort ist jetzt im Moment gültig:
Können Angler und Jäger weiter ihrer Passion nachgehen?
Das Verlassen der Wohnung ist für Sport und Bewegung an der frischen Luft erlaubt. Angeln und Jagen – allein oder mit Personen, mit denen man zusammenlebt – sind weiterhin erlaubt, gemeinschaftlich jagen und Gemeinschaftsfischen dagegen nicht.
Allerding ist eines zu beachten:
Gemäß des Bayerischen Staatsministeriums wird in den FAQs klargestellt:
Bleiben Sport, Spazierengehen und Bergwandern erlaubt?
Unter dem Aspekt des Gemeinwohls möchten wir Sie bitten, zu Hause zu bleiben bzw. Bewegung an der frischeren Luft in der unmittelbaren näheren Umgebung durchzuführen. Es geht darum, die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und eine Überlastung des Gesundheitssystems mit zahlreichen Toten zu verhindern. Ziel der Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung ist es, die Welle der Neuinfektionen so weit zu reduzieren, dass die damit einhergehende Zahl an klinikpflichtigen Patienten die Krankenhauskapazitäten nicht übersteigt.
Wir als Verband appellieren an die Vernunft der oberbayerischen Fischer, die derzeit noch bestehende Möglichkeit der Ausübung der aktiven Angelfischerei nicht fehl zu interpretieren mit „wir machen mal einen Angelausflug, an das Gewässer wollte ich schon immer mal und jetzt hab ich ja Zeit“. Die Möglichkeit der aktiven Ausübung kann morgen bereits passé sein!
Bitte, seien Sie für diese paar Tage vernünftig! Die Fischereiausübung in der Nähe ihres Wohnortes stellt sicherlichkein Problem dar, jedoch sollte jeglicher „Angeltourismus“ und längere Anfahrten zu den Gewässern unterbleiben.
Wir bitten Sie sich, Ihre Mitarbeiter und auch Ihre Vereinsmitglieder zu sensibilisieren! Außerdem kann sich diese Rechtslage stündlich und auch je nach Region ändern.
Berufsfischerei / Gewässerwarte / Fischereiaufseher
Um weiterhin Ihrem Ehrenamt nachgehen zu können, die Fische zu füttern, die Gewässer zu hegen, Besatzmaßnahmen durchzuführen, haben wir Ihnen anbei ein Muster für Ihre Mitarbeiter / ehrenamtlichen Funktionsträger beigefügt zur Weitergabe. Hiermit können diese Personen den triftigen Grund gem. Nr. 5 der Bekanntmachung der Ausgangsbeschränkungnachweisen.
Der VDBA hat eine Betrag im speziellen für die Teichwirtschaft auf seiner Seite veröffentlicht:
Hier wird auch nochmals unsere Auffassung, dass Besatzmaßnahmen unter die Ausübung der beruflichen Tätigkeit der Teichwirte fallen bestätigt. Zwar sollen diese auf das notwendigste Maß reduziert und eventuell erst nach den zwei Wochen durchgeführt werden, ebenso wie weitere Hegemaßnahmen. Bitte beachten Sie auch die Handlungsempfehlungen:
Zu beachten wäre dabei grundsätzlich, dass:
- die Besatzfische vom Teichwirt geliefert werden sollten und nicht von den Vereinsmitgliedern abgeholt werden sollen (mehrere Personen aus unterschiedlichen Familien kommen sonst in einem Auto zusammen).
- beim Besatz darauf zu achten ist, dass die Fische möglichst mit Behältnissen eingebracht werden, die von einer Person getragen werden können oder ggf. auf andere Besatzmöglichkeiten zurückgegriffen wird (z.B. Verwendung von Rutschen)
- Beachtung der derzeit allgemein gültigen Hygienemaßnahmen (Abstand von mind. 1,5 – 2 Meter, kein Händeschütteln, Niesen/Husten in Ellbogenbeuge usw.)
- eine kurze schriftliche Anweisung des Vorstands zu den gebotenen Verhaltensregeln der Mitglieder erfolgt
- aus der Besatzmaßnahme darf kein „soziales Vereinsevent“ werden, d.h. die damit zusammenhängenden Arbeiten sind auf das erforderliche Maß zu reduzieren und Anschluss fährt jeder wieder heim, ohne gemütliches Beisammensein.
Wir hoffen Sie alle überstehen diese Tage und Wochen gesund! Passen Sie auf sich auf!
#bleibdahoam
#stayhome
Fischereiverband
Oberbayern e.V.
Nymphenburger Str. 154/II
80634 München
Tel: 08141 - 51 20 40
Fax: 08141 - 51 20 47