Fischereigrenzen an der Stufe 6

von kfvadmin

Liebe Lechfischerinnen und Lechfischer,

in der Jahreskarte für die Lechstaustufen 6 und 11 ist bei den Fischereibestimmungen für die Stufe 6 leider ein Passus beim Druck verloren gegangen. Dadurch haben sich Unklarheiten über die Begrenzung der Fließstrecke ergeben.

Um diese zu beseitigen beachten Sie bitte folgendes sowie die beigefügte Übersichtskarte:

  1. Bestimmungen an der Lechstaustufe 6 (Jahreskarte)
  1. Die Lechstaustufe 6 unterteilt sich in Stausee und Fließstrecke.
  • Der Stausee hat folgende Grenzen:

Untere Grenze:      Kraftwerk Schongau/Dornau

Obere Grenze:       Gedachte Linie vom Beginn der Kiesbank am linken Ufer an der Steilhalde rechtwinkelig über den Lech nach Süden zum unteren Spitz der Kiesbank am rechten Ufer. Der Altwasserschlauch zwischen Kiesbank und rechtem Ufer gehört zum Stausee.

  • Die Fließstrecke hat folgende Grenzen:

Untere Grenze:      = obere Grenze des Stausees

Obere Grenze:       ca. 1.000 m flussaufwärts des Niederwieser Felsens (durch Tafel "Fischwassergrenze" gekennzeichnet).

* der Niederwieser Felsen ist der, an dem die Huchenkanzel hängt.

Und beachten Sie bitte, dass in dem neu eröffneten rechtsseitigen Seitenarm der Fließstrecke vorerst die Fischerei nicht erlaubt ist, damit sich dort der Fischbestand ungestört entwickeln kann.

Fischereigrenze

 

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