Neufassung der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes

von Adi Fastner

Mit der Neufassung der AVBayFiG (Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Fischereigesetzes) haben sich einige Änderungen ergeben. Wie bereits bei der Monatsversammlung Oktober bekannt gegeben, hat der Aal ein Schonmaß von 50 Zentimeter bekommen und der Wels hat keine Schonzeit und kein Schonmaß mehr. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Link zur Homepage des Fischereiverbandes Oberbayern e.V. den wir unter Service - Externe Links - "Lesefassung der AVBayFiG" eingestellt haben.

 

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